Mit der Ausführung ist zu beginngen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber
(§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 05.06.2026
zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt
hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden in der 40. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.