Die Ausstattung muss sich jeweils an den Mindestanforderungen der für Rettungswa-gen geltenden Normen (Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sowie deren Regeln und Merkblätter und staatliche Arbeitsschutzvorschriften) und da-bei insbesondere die aktuelle Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie DIN EN 1789:2020-12 und DIN 13500 (aktuelle Fassung) halten. Die Anbieter verpflichten sich, mit der Angebotsabgabe eintretende Änderungen von Normen und Technik in die laufende Produktion einfließen zu lassen und umzusetzen. Hiervon ist der Kreis Herford im Vorwege in Kenntnis zu setzen.
Ausführliche Fahrgestellbeschreibungen, entsprechende Datenblätter und Skizzen sind dem Angebot beizufügen.
Für den Kreis Herford sollensieben Wechselkofferaufbauten für Rettungswagen (RTW) Typ C aufbereitet und auf ein neu zu lieferndes Basisfahrzeug umgesetzt werden.
Die Ausstattung muss sich jeweils an den Mindestanforderungen der für Rettungswagen geltenden Normen (Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sowie deren Regeln und Merkblätter und staatliche Arbeitsschutzvorschriften) und dabei insbesondere die aktuelle Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie DIN EN 1789 und DIN 13500 (Fassung vom Tag der Erstauslieferung des Wechselkoffers) halten. Die Anbieter verpflichten sich, mit der Angebotsabgabe eintretende Änderungen von Normen und Technik in die laufende Produktion einfließen zu lassen und umzusetzen. Hiervon ist der Kreis Herford im Vorwege in Kenntnis zu setzen.
Der erste Kofferwechsel hat spätestens im ersten Halbjahr 2027 stattzufinden.Die darauffolgenden sukzessive bis Ende 2029.Es kann zur selben Zeit nur ein Kofferwechsel stattfinden. Die gesamte Auftragserfüllung soll zum 31.12.2029 abgeschlossen sein.
Alle hier aufgeführten Positionen sind zu erfüllen und zu bepreisen. Kann eine Position nicht erfüllt und somit bepreist werden, führt das zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Kreis Herford
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeberzu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) EinVergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derVergabekammer einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angeboteszu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebotunbedingt vollständig bei.
Mindestanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Ausstattung muss sich jeweils an den Mindestanforderungen der für Rettungswagen geltenden Normen (Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sowie deren Regeln und Merkblätter und staatliche Arbeitsschutzvorschriften) und dabei insbesondere die aktuelle Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie DIN EN 1789 und DIN 13500 (Fassung vom Tag der Erstauslieferung des Wechselkoffers) halten. Die Anbieter verpflichten sich, mit der Angebotsabgabe eintretende Änderungen von Normen und Technik in die laufende Produktion einfließen zu lassen und umzusetzen. Hiervon ist der Kreis Herford im Vorwege in Kenntnis zu setzen.
Angaben sind dem LV in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.