Die Rahmenvereinbarung umfasst die Durchführung von manueller bis (teil-) mechanisierter Holzernte in Waldbeständen des Kreises Lippe sowie in vom Kreis Lippe betreuten (beförsterten) Waldbeständen.
Das hauptsächliche (aber nicht ausschließliche) Arbeitsgebiet für die Holzernte ist hierbei im Gebiet des Naturschutzgroßprojektes Senne und Teutoburger Wald (kurz NGP) (hauptsächlich in den Gemeinden Oerlinghausen und Augustdorf) zu verorten.