Mit dieser Vorinformation wird zur Beteiligung am Wettbewerb zur Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs von 3 Förderschulen des Kreises Lippe aufgerufen.
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren nach GWB, VgV. Soweit in der Bekanntmachung die UVgO in Bezug genommen wird, ist es eine falsche Bezeichnung. Nur mit dem Bezug zu dem falschen Rechtskreis ist es im System des Vergabemarktplatzes möglich, eine (weitere) Bekanntmachung über den Vergabemarktplatz zu generieren. Die Original-Bekanntmachung ist im EU Amtsblatt unter folgendem Link https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/119631-2026 veröffentlicht.
Der Auftraggeber verfährt nach § 38 Abs. 1 VgV. Er wird die Angebotsfrist im nicht offenen Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 VgV verkürzen und verzichtet im nicht offenen Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 VgV auf eine weitere Auftragsbekanntmachung.
Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, Ihr Interesse mitzuteilen (Interessenbekundung). Die Interessensbekundung kann schriftlich (per Post), E-Mail oder Fax bis zum 30.03.2026 erfolgen. Nach fristgerecht (!) eingegangener Interessensbekundung fordert der Auftraggeber alle interessierten Unternehmer zur Interessensbestätigung auf. Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung werden die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig (ausgenommen dem bis dahin noch nicht abschließend festgelegten Linienplan) sowie gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Den genauen Link erhalten die Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung. Mit Aufforderung zur Interessensbestätigung werden die Eignungskriterien konkretisiert und spezifisch erläutert, wie die Nachweise zu erbringen sind. Mit Abgabe der Interessensbestätigung hat der Bewerber die dann geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben. Der Auftraggeber prüft die Interessensbestätigungen hinsichtlich der Eignung der Bewerber. Nach Prüfung werden die als geeignet qualifizierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es wird der Schülerspezialverkehr zu nachstehende Schulen ausgeschrieben:
1. Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule für geistige Entwicklung im Primar- und Sekundarbereich in 32657 Lemgo an den Standorten Vogelsang 36 und Johannes-Schuchen-Straße,
2. Die Christian-Morgenstern-Schule ist eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung im Primarbereich in 32756 Detmold, Anne-Frank-Straße 4,
3.Irmela-Wendt-Schule ist eine Förderschule für Sprache im Primarbereich in 32791 Lage, Krentruper Str. 15.
Es werden pro Schule mehrere Linien gebildet, jede Linie ist ein Los. Aktuell werden die Schüler in insgesamt 51 Linien zu den 3 Schulen gebracht. Der Linienplan wird auftraggeberseits festgelegt, wenn der Bedarf festgestellt ist. Dies wird erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Mitte / Ende Juni erfolgen. Die Fahrzeuggröße liegt in der Regel zwischen 9 Sitzen und 20 Sitzen, teilweise ist der Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Für weitere Informationen wird auf die bereits erwähnte Original-Bekanntmachung im EU Amtsblatt verwiesen.