Im Rahmen der turnusmäßigen Ersatzbeschaffung benötigt der Kreis Lippe sowie der Kreis Höxter für den Rettungsdienst neue Rettungswagen nach DIN EN 1789:2020-12
Grundlage der Vergabe
Die Kreise Höxter und Lippe sind für ihre Gebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan.
Im Rahmen der Ersatzbeschaffung haben die Auftraggeber für den Rettungsdienst insgesamt vier neue Rettungswagen nach DIN EN 1789:2020-12 gemeinsam eingekauft.
Die Auftragserteilung ist seitens der beiden Auftraggeber separat aber an dasselbe Unternehmen erteilt worden.
Es besteht für jeden Auftraggeber separat die Möglichkeit, die Anzahl der Fahrzeuge um ein weiteres Fahrzeug zu erweitern.
Preis
Zusätzlich kann jeder Auftraggeber einen weiteren Rettungstransportwagen abrufen. Aufgrund der Planbarkeit der Kosten hat die Beauftragung des zusätzlichen Rettungswagen innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Auftragserteilung zu erfolgen.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.