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Sicherheitsleistung für die Vertragsleistung § 17 VOB/B:
Soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde und die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (ohne USt) beträgt,
ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme
(inkl. USt, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche § 17 VOB/B:
Ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit für Mängelansprüche
vereinbart, beträgt sie drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt
der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).