Der Kreis Lippe beabsichtigt die bestehende Planung der Außenanlagen des Kreishauses aus den späten 1970er Jahren an die heutigen Anforderungen hinsichtlich Klimaresilienz und Biodiversität anzupassen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für Technische Anlagen sind Bestandteil dieser Vergabe.
Das Grundstück umfasst rd. 59.000 m2. Die um das Gebäude herum angeordneten Parkplätze haben insgesamt zwei Hauptzufahrten. Eine begrenze Teilparkplatzfläche ist separat erschlossen. Aufgrund der örtlichen Topographie ist das Gelände terrassenartig gestaffelt. Die zu vergebenen Planungsleistung umfassen folgende Maßnahmena. Regenwassermanagementb. Beleuchtung/ elektrotechnische Infrastruktur in den Außenanlagen c. Baubegleitende Maßnahmen (extern geplante Maßnahmen im Zuge der Außenanlagenplanung sind in der Planung zu berücksichtigen bzw. zu übernehmen)
Preis
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Einziges Wertungskriterium ist der Preis:Gewichtung: Preis 100 %
Zusätzliches Mindestkriterium: Das für die Leistungserbringung eingesetzte Team bzw. der eingesetzte Berufsträger muss über mindestens einen Qualifizierten Fachplaner verfügen, der über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Fachrichtung Versorgungstechnik verfügt (oder Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht) und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich von Ingenieurleistungen gemäß Anlage 15 HOAI hat.