Das Jobcenter Lippe hat eine Maßnahme "Schritt für Schritt" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III zu vergeben. Das Jobcenter Lippe ist für die ausgeschriebene Leistung sowohl ausschreibende Stelle als auch Auftraggeber.
Vorrangiges Ziel ist es, erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene mit erhöhtem Förder- und Beratungsbedarf durch unterschiedliche, niedrigschwellige Betreuungs- und Aktivierungsansätze in ihrer beruflichen Eingliederung zu unterstützen, berufliche Perspektiven zu entwickeln und somit an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen.
Es besteht die Option auf eine einmalige Vertragsverlängerung zu denselben Konditionen und mit demselben Beginntermin. Mit Ablauf der Option endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sämtliche vertragliche Regelungen gelten für die Optionsmaßnahmen unverändert fort.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
keine
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):