Art der Leistung
Der Kreis Lippe ist nach § 4 des BHKG NRW gesetzlich zur weiterführenden Ausbildung von Feuerwehreinsatzkräften der lippischen Kommunen verpflichtet. Hierzu ist auch die Unterhaltung von Gebäuden und Einsatzmaterialien verpflichtend, um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
Umfang der Leistung
Damit ein neu erworbenes Ausbildungsfahrzeug für das Feuerwehrausbildungszentrum so schnell wie möglich im Ausbildungsbetrieb eingesetzt werden kann, ist eine zusätzliche Beschaffung der Beladung auf neuestem technischen Standard durchzuführen. Sobald die notwendige Beladung vorhanden ist, wird das Ausbildungsfahrzeug durch die ausliefernde Herstellerfirma Schlingmann in Dissen verlastet und in dem Fahrzeug angepasst.