Die Vergabe ist - entgegen der Angaben im Kopf - nicht in einem förmlichen, sondern in einem formlosen Verfahren nach § 75a GO NRW durchgeführt worden. Die Falschbezeichnung basiert auf den Einschränkungen des genutzten Vergabeportals. Die Bekanntmachung über das Wettbewerbsergebnis erfolgt freiwilllg aus Gründen der Transparenz.