Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung von fünf Förderanlagen, vier im Nordgebäude und einer im Südgebäude. Eine Anlage im Nordgebäude hat 5 Haltestellen mit 17 m Förderhöhe, alle weiteren haben 3 Haltestellen und 9,0m Förderhöhe. Alle Anlagen haben Kabinenabmessungen von 1,20m x 2,10m.
Ausführungszeit:voraussichtlich ab KW 01/2027 (nach aktuellem Bauzeitenplan, Stand 07.07.2025) bis ca. Oktober 2027
Lage der Baustelle:Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße An der Reegt voneinander getrennt. Das bereits entwickelte Baulogistikkonzept in Anbetracht der Baustellenandienung, wird nach der Beauftragung vorgestellt. Dem AN wird empfohlen das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Nordgebäude: Apfelstraße / Westerfeldstraße, 33611 BielefeldSüdgebäude: Apfelstraße 210, 33611 Bielefeld
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.