Planung für die Umgestaltung der Straße "Upfeldweg" entsprechend § 47 HOAI (Verkehrsanlagen). Dabei sind die bautechnischen Anforderungen gemäß dem Teil 3, Abschnitt 4 der HOAI (Verkehrsanlagen) zu be-rücksichtigen.
Der Zeitraum der Leistungserbringung ist in den Angebotsunterlagen aufgeführt