Die Zahlungsbedingungen aus dem beigefügten Zahlungsplan:
Die Bedingung gilt für jede Holzmodulanlage einzeln, ohne Auf- und Abbau
Gewerk: schlüsselfertiges Holzmodul
1. AZ in Höhe von 15% der beauftragten Leistungen bei Nachweis des Bearbeitungsstandes:
Nach Freigabe der Ausführungsplanung durch den AG
2. AZ in Höhe von 30% der beauftragten Leistungen bei Nachweis des Bearbeitungsstandes:
Nach Einbau der Fenster (Fotodokumentation)
3. AZ in Höhe von 40% der beauftragten Leistungen bei Nachweis des Bearbeitungsstandes:
Nach Gesamtmontage und Abnahme
4. AZ in Höhe von 10% der beauftragten Leistungen nach Übergabe der vollständigen Dokumentationsunterlagen
5. Schlusszahlung in Höhe von 5% der beauftragten Leistungen bei Nachweis des Bearbeitungsstandes:
Nach Abarbeitung aller Mängel
Dieser Zahlungsplan ist Vertragsbestandteil.