Vorzulegende Nachweise:
02 - Nachweis Haftpflichtversicherung; Mit dem Angebot hat der Bieter zu bestätigen, dass entweder eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit den nachfolgenden Versicherungssummen besteht oder dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestsummen bestehen wird.
Für den Nachweis reicht bei Angebotsabgabe eine Eigenerklärung (hilfsweise sh. Anlage B).
Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 2.500.000,00 EUR
für sonstige Schäden 2.500.000,00 EUR
(Sach- und / oder Vermögensschäden)
Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
Durch die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten den Nachweis des Bestehens der Haftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang nachzuweisen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung