Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule (OGS) und der Vor- u. Übermittagsbetreuung (VÜM) für das Schuljahr 2026/2027 einschließlich Verlängerungsoptionen von sieben weiteren Schuljahren an der Grundschule Heeperholz
Die Stadt Bielefeld schreibt die Trägerschaft und damit verbunden die Betreuung der Offenen Ganztagsschule (OGS) und die Vor- und Übermittagsbetreuung (VÜM) an der Grundschule (GS) Heeperholz ab dem 01.08.2026 aus. Der Träger übernimmt mit Beginn des Schuljahres 2026/27 die Durchführung der außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote im Rahmen der OGS an der Schule im Hinblick auf den in § 24 Abs. 4 SGB VIII normierten Rechtsanspruch.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2026 und dauert mindestens bis zum 31.07.2027 mit maximal sieben Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Schuljahr.
Die Verlängerungsoption greift automatisch, wenn nicht vor Ablauf des 30.11. eines Jahres zum 31.07. des Folgejahres eine schriftliche Kündigung durch jeden der Vertragsparteien der anderen Vertragspartei gegenüber erfolgt.
Der Vertrag endet in jedem Fall zum 31.07.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Das pädagogische Konzept und das Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Ferienangebote müssen zwingend mit dem Angebot eingereicht werden. Das Fehlen bereits eines Konzeptes führt zum Ausschluss.Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot bezogen auf das pädagogische Konzept (70 % anteilig) und das Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Ferienangebote (30 % anteilig).Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Teil II) Punkt 7) zu entnehmen.