Sanitärinstallationsarbeiten zur Sanierung der Sekundarschule I der Gesamtschule Rosenhöhe inkl. Rückbau und Neuinstallation der Sanitäranlagen gemäß Leistungsverzeichnis.
Der Leistungsumfang umfasst u.a. die Ausstattung der WC-Anlagen mit Sanitärobjekten sowie die Herstellung trockener Feuerlöschleitungen.
Zur überschlägigen Beschreibung des Leistungsumfangs werden folgende Hauptmassen angegeben:
- Demontage Abwasserrohr / Trinkwasserrohr DN15 bis DN 150 ca. 800m- Neumontage PE-Abwasserrohr/Regenwasserrohr DN 50 bis DN 100 ca. 1.100m- Neumontage Edelstahl-Regen- Druckentwässerung DN 50 bis DN 100 ca. 250m- Dämmung Regenrohr im Gebäude DN 50 bis DN 100 ca. 510m- Neumontage Trinkwasserrohr DN 15 bis DN 50 ca. 1.350m- Dämmung Trinkwasserrohr DN 15 bis DN 50 ca. 1.350m- Waschtische 61 Stück- WC-Objekte 27 Stück- Behinderten-WC-Anlage 4 Stück- Teeküchen 12 Stück- Feuerlöschanlage trockene Feuerlöschleitung DN 32 bis DN 80 ca. 90m- Löschwasserentnahme 8 Stück- Löschwassereinpeiseschränke 2 Stück- Schale aus Steinwolle DN 15 bis DN 100 ca. 156m- Brandschutzbauplatten 100m2- Kernbohrungen DN 100 bis DN 300 ca. 260 Stück
Maßgeblich für die Angebotsabgabe ist ausschließlich das Leistungsverzeichnis.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Es werden unter Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben ausschließlich fehlende Angaben / Unterlagen nachgefordert, die nicht zuschlagsrelevant sind.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (FB 124) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung ins Berufsregister
Angabe zu Umsatzzahlen - Der Bieter gibt in dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindunter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen(vom Hauptauftragnehmer und möglicher Unterauftragnehmer)
Anzahl der Arbeitskräfte - Anzahl der Arbeitskräfte jahresdurchschnittlich der letzten 3 Jahre, aufgegliedert nach Berufsgruppen
Angaben zu vergleichbaren Leistungen - Referenzen - Angaben zu vergleichbaren Leistungen - Referenzen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidationen
Angaben, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden - Angaben , dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden
siehe Vergabeunterlage
- A. --- Betriebshaftpflicht Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden : 500.000,00 EUR (Sach- und / oder Vermögensschäden)
- B. --- Sicherheitsleistungen Eine Sicherheitsleistung wird nicht vereinbart.
A. --- Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
- B.--- Erbringung der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU)
- C.--- Erbringung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB