Innenputzarbeiten -MNGES VE 5.6a Innenputzarbeiten SüdBeschreibung der MaßnahmeBeim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und einsüdliches Grundstück mit hierauf jeweils zu errichtenden Baukörpern:BA SüdBaugrundstücksgröße: ca. 8.995 m2maximale Grundfläche: ca. 3.457 m2 (Sockelgeschoss)Bruttorauminhalt: ca. 37.674 m3 (Kategorie R)Bruttogeschossfläche: ca. 7.128 m2 (Kategorie R)Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 14,75 mArt der LeistungDie VE5.6a Innenputzarbeiten Süd beinhaltet Innenputzarbeiten im Bauabschnitt Süd inkl.Untergrundvorbereitungen.Der Leistungsumfang des AN in dem Bauabschnitt beinhaltet u.a. Lieferung und Einbringungvon:- Vorbereitende Maßnahmen (Schutzmaßnahmen)- Untergrundvorbereitungen- Innenputzarbeiten
LeistungszeitraumGem. vorläufigem Bauablaufterminplan sind folgende Leistungszeiträume für dieInnenputzarbeiten avisiert:BA Süd:- AN Putzarbeiten: avisiert KW 22 - 34/2026- 2.OG Innenputz MW und STB-Wände KW 22 - 24/2026,- 1. OG Innenputz MW und STB-Wände KW 24 - 26/2026,- EG Innenputz MW und STB-Wände KW 26 - 34/2026,
Lage der BaustelleDas Baufeld wird westlich durch die Apfelstraße und im Norden durch die Straße "An derReegt" begrenzt.Dem Bieter wird empfohlen, das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigenerVerantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen
Trockenbauarbeiten Süd
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.