Vorzulegende Nachweise:
Nachweis Haftpflichtversicherung im Auftragsfall; Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 1.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 500.000,00 EUR
(Sach- und / oder Vermögensschäden)
Durch die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten den Nachweis des Bestehens der Haftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang nachzuweisen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB; Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung