Beschreibung der Maßnahme:Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück. Art der Leistung:Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer kompletten Lüftungsinstallation innerhalb und Außerhalb der Gebäudehülle. Außerdem die Installation von kleinen Splitkälte-Anlagen für die technische Kühlung (z.B. Serverräume).Die zentralen Lüftungsanlagen sind in Technikräumen aufzustellen. Die dezentralen Lüftungsanlagen sind in den Abhangdecken verbaut (EG) sowie in den Brüstungen unterhalb der Fenster (OG's). Einzelne dezentrale Geräte sind auch in Vorwänden bzw. Abkofferungen verortet.Die Installation von Kanälen und Rohren erfolgt zum Teil in Abhangdecken, Technikräumen und Schächten, aber auch als Sichtinstallation. Die Zuluft wird überwiegend über Schlitzschienen und Rohrdurchlässe zugeführt. Die Abluft wird über Gitter abgesaugt, in direkten Zugriffsbereichen werden Lochbleche als Abluftöffnungen verwendet.
Folgende technische Einrichtungen sind u.a. Inhalt dieses Leistungsverzeichnisses:
-zentrale Lüftungsanlagen-dezentrale Lüftungsanlagen-Kanalinstallation-Rohrinstallation-Dämmung und Brandschutz-Lüftungsauslässe-Wetterschutzgitter & Dachhauben-Küchenabluft (Fettabluft)-Chemieabluft-Einbauteile aller Art
Ausführungszeit:Nordgebäude: 21.01.2027-19.01.2028 (nach aktuellem Bauzeitenplan, Stand 24.03.2025)Südgebäude: 14.04.2026-17.09.2027 (nach aktuellem Bauzeitenplan, Stand 24.03.2025)
Lage der Baustelle:Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße An der Reegt voneinander getrennt. Das bereits entwickelte Baulogistikkonzept in Anbetracht der Baustellenandienung, wird nach der Beauftragung vorgestellt. Dem AN wird empfohlen das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Lüftung &Kälte incl. Isolierung
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese nachgefordert werden sofern sie nicht zuschlagsrelevant sind.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Angaben über die Eintragung ins entsprechende Berufs- / Handelsregister bzw. die zuständige Handwerksrolle - Eintragung ins Berufsregister
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern er Bauleistungen dieses Gewerkes betrifft. - Angabe von Umsatzzahlen
Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte - Angabe zu Arbeitskräften
Angaben über die Ausführung von abgeschlossenen Leistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erforderlich sind aussagekräftige Angaben mind. zu Art, Umfang, Zeitraum, Auftraggeber und ggfs. Besonderheiten. - Angabe zu vergleichbaren Leistungen
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme wird vereinbart.Diese Bürgschaft ist bei Auftragserteilung (Zug um Zug) zu erbringen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.