Lieferung von ca. 2.780 Schülerstühlen für ein Berufskolleg im Stadtgebiet Bielefeld
Lieferung von ca. 2.780 Schülerstühlen für ein Berufskolleg im Stadtgebiet Bielefeld. Position 1 besteht aus ca. 2.350 Freischwingerstühlen und Position 2 aus ca. 430 Drehstühlen.Um das einheitliche Erscheinungsbild in den entsprechenden Räumen zu gewährleisten, müssen die angebotenen Stühle der beiden Positionen zwingend vom gleichen Hersteller (Fabrikat/ Produktlinie) stammen und die im Preisblatt beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen.
Angebotspreis
Ergonomie/ Sitzkomfort der angebotenen Stühle
Funktionelles Zusammenspiel der angebotenen Stühle zu den vorhandenen Tischen
Die ausgeschriebene Leistung soll innerhalb von ca. 8 - 12 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen- Technische Datenblätter und Prospektmaterial der jeweils angebotenen Stühle- Musterkarten und Dekore der jeweils angebotenen Stühle in digitaler Form
§ 56 VgV
gem. §§ 123 + 124 GWB
Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung in ein Berufs-/ Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträ-ge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefüg-ten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbe-denklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragsertei-lung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist). - 1 Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen. - 2 Zuschlagsverbot
Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeit-punkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes be-steht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. - 3 Eintragung in ein Berufs-/ Handelssregister
Erklärung, dass der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn über eine Betriebshaftpflichtversicherung gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen je Schadenereignis verfügt:
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 1.000.000,00 Euro
Sollte eine Versicherung mit den v. g. Mindestversicherungssummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung des Auftraggebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
- 4 Betriebshaftpflichtversicherung
Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beur-teilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. Die Betriebsbeschreibung muss Angaben zum Hauptfirmensitz, den ggf. vorhandenen Niederlassungen und zum Gesamtumsatz der letzten 2 Geschäftsjahre mit einer den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistung enthalten. - 5 Betriebsbeschreibung
Dem Angebot ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung (Lieferung von Schülerstühlen) aus den letzten drei Jahren mit Angabe von Namen, vollständiger Anschrift und Ansprechpartner des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Leistungszeitpunkt und Leistungsumfang beizufügen. Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie sich auf die Lieferung der hier ausgeschriebenen Produkte mit einem Volumen von mindestens 70 % des Leistungsumfangs der ausgeschriebenen Leistung bezieht.Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht über-prüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig. - 6 Referenzen
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränken-den Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbe-trieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. - 7 Keine Wettbewerbsbeschränkenden Abreden
§ 17 VOL/ B
Für die Vertragsausführung gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld für Lieferungen und Leistungen (ZVL).