Lieferung von ca. 2.780 Schülerstühlen für ein Berufskolleg im Stadtgebiet Bielefeld
Lieferung von ca. 2.780 Schülerstühlen für ein Berufskolleg im Stadtgebiet Bielefeld. Position 1 besteht aus ca. 2.350 Freischwingerstühlen und Position 2 aus ca. 430 Drehstühlen.Um das einheitliche Erscheinungsbild in den entsprechenden Räumen zu gewährleisten, müssen die angebotenen Stühle der beiden Positionen zwingend vom gleichen Hersteller (Fabrikat/ Produktlinie) stammen und die im Preisblatt beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen.
Die ausgeschriebene Leistung soll innerhalb von ca. 8 - 12 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen- Technische Datenblätter und Prospektmaterial der jeweils angebotenen Stühle- Musterkarten und Dekore der jeweils angebotenen Stühle in digitaler Form