Sanitärinstallationsarbeiten zur Sanierung der Sekundarschule I der Gesamtschule Rosenhöhe inkl. Rückbau und Neuinstallation der Sanitäranlagen gemäß Leistungsverzeichnis.
Der Leistungsumfang umfasst u.a. die Ausstattung der WC-Anlagen mit Sanitärobjekten sowie die Herstellung trockener Feuerlöschleitungen.
Zur überschlägigen Beschreibung des Leistungsumfangs werden folgende Hauptmassen angegeben:
- Demontage Abwasserrohr / Trinkwasserrohr DN15 bis DN 150 ca. 800m- Neumontage PE-Abwasserrohr/Regenwasserrohr DN 50 bis DN 100 ca. 1.100m- Neumontage Edelstahl-Regen- Druckentwässerung DN 50 bis DN 100 ca. 250m- Dämmung Regenrohr im Gebäude DN 50 bis DN 100 ca. 510m- Neumontage Trinkwasserrohr DN 15 bis DN 50 ca. 1.350m- Dämmung Trinkwasserrohr DN 15 bis DN 50 ca. 1.350m- Waschtische 61 Stück- WC-Objekte 27 Stück- Behinderten-WC-Anlage 4 Stück- Teeküchen 12 Stück- Feuerlöschanlage trockene Feuerlöschleitung DN 32 bis DN 80 ca. 90m- Löschwasserentnahme 8 Stück- Löschwassereinpeiseschränke 2 Stück- Schale aus Steinwolle DN 15 bis DN 100 ca. 156m- Brandschutzbauplatten 100m2- Kernbohrungen DN 100 bis DN 300 ca. 260 Stück
Maßgeblich für die Angebotsabgabe ist ausschließlich das Leistungsverzeichnis.
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.