Der hier ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst die Lieferung und Montage der Wetterschutzeinhausung der Faultürme und des Treppenturms aus Stehfalzprofilen, inklusive Wärmedämmung an den Faultürmen auf der Kläranlage Bielefeld Heepen.
Bei den beiden Faulbehältern handelt es sich um Spannbetonbauwerke in runder / eiförmiger Bauausführung, mit einem Fassungsvolumen von jeweils ca. 3.200 m3. Die Trichterspitze liegt jeweils ca. 9,00 m unter OK Gelände, die Wandkrone des im Faulbehälterkopf angeordneten Gasdoms befindet sich etwa 14,5 m über Geländeoberkante.
Leistungsumfang:"- Errichtung einer Wetterschutzeinhausung inkl. Wärmedämmung an FB II- Errichtung einer Wetterschutzeinhausung inkl. Wärmedämmung an FB III- Errichtung einer Wetterschutzeinhausung am Treppentum und den Schlammtaschen"
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.