Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und didaktische Integration eines Diagnoselabors mit Trainingsständen für die Kfz-Werkstatt eines Berufskollegs der Stadt Bielefeld
Ziel der Anschaffung ist, die Schaffung einer praxisorientierten Lehr- und Ausbildungsumgebung zur Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen entsprechend den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Automobilbranche.
In diesem Vergabeverfahren finden die besonderen Vertragsbedingungen für die Tariftreue NRW Anwendung.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Der in den Vergabeunterlagen beinhaltete Fragenkatalog ist zwingend vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.Mit dem Angebot soll der Nachweis einer Systemübersicht oder eine Funktionsbeschreibung mit den entsprechenden Produktdatenblätter für die angebotenen Komponenten (lt. Preisblatt) eingereicht werden.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der ak-tuellen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Gegebenenfalls eine durch den Bieter gefertigte Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern der Einsatz eines Nachunternehmers/Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen.Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin die Benennung des Unterauftragnehmers verlangen und den Nachweis, dass der Unterauftragnehmer die benannte Leistung erbringen kann.
Anlage 1 - Eigenerklärungen zu Eignungsanforderungen - u.a. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Anlage 1 ist ausgefüllt nur einmal als Dokument einzureichen, da sowohl Referenzen und andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen abgefragt werden.Zu Vertragsbeginn und während der Vertragsausführung muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro.Sollte eine Versicherung mit den v. g. Mindestversicherungssummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Zuschlagserteilung hat der Bewerber auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen
Anlage 1 - Eigenerklärungen zu Eignungsanforderungen - (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Anlage 1 ist ausgefüllt nur einmal als Dokument einzureichen, da sowohl Referenzen und andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen abgefragt werden.-Der Bieter hat mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen.Als vergleichbar gelten Referenzprojekte über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme digitaler Diagnosesysteme oder modularer Ausbildungs- bzw. Diagnoselabore im Bereich Kfz-Technik, Fahrzeugtechnik oder Elektromobilität.Jede Referenz muss hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein und mindestens 80 % des ausgeschriebenen Leistungsumfangs umfassen.Die Auftraggeberin behält sich vor, die vom Bieter genannten Referenzprojekte zu besichtigen.Wenn eine vergleichbare Leistung bereits für die Stadt Bielefeld erbracht wurde, kann die Stadt Bielefeld als Referenz benannt werden.Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig
Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Betriebsbeschreibung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf besondere Aufforderung die Auftraggeberin ist eine kurze Betriebsbeschreibung einzureichen, welches das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist. Diese ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. Die Betriebsbeschreibung muss Angaben zum Hauptfirmensitz, den ggf. vorhandenen Niederlassungen und zum Gesamtumsatz der letzten 2 Geschäftsjahre mit einer den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistung enthalten.
§ 17 VOL/B
Zu Vertragsbeginn und während der Vertragsausführung muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro.Sollte eine Versicherung mit den v. g. Mindestversicherungssummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wirdDer Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Erbringung der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.Erbringung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB