Rahmenvertrag über die Lieferung von Reinigungsmitteln in der Zeit vom 01.02.2026 - 31.01.2027 aufgeteilt in 4 Lose
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von "Reinigungsmitteln für den Immobilienservicebetrieb" zu einem Festpreis für den Zeit-raum 01.02.2026 bis 31.01.2027. Die Leistung wird losweise vergeben.
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Preis
Die ausgeschriebene Menge ist für zwölf Monate kalkuliert. Die Auslieferung an die Einrichtungen muss jedoch auf zwei Zustellungen aufgeteilt werden: im 1. Halbjahr 2026 bis zu den Osterferien NRW und im 2. Halbjahr 2026 bis zu den Herbstferien NRW. Der jeweilige Bedarf der Verwendungsstellen wird daher in zwei Aufträgen zusammengefasst und abgerufen.
Berücksichtigung von Umweltaspekten
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf besondere schriftliche Aufforderung sind Muster unentgeltlich innerhalb von vier Werktagen beim Amt für Zentrale Leistungen, Zi.-Nr. 1.1.10 Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld, einzureichen. Die Muster nicht berücksichtigter Bieter werden nur zurück gesandt, wenn dies bei Angebotsabgabe verlangt wird. Anlieferung und Abholung gehen zu Lasten des Bieters.Im Rahmen der Zuschlagserteilung erfolgt mit dem Auftragnehmer der Abschluss eines Rahmenabrufvertrages.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von "Reinigungsmitteln für den Immobilienservicebetrieb" zu einem Festpreis für den Zeitraum 01.02.2026 bis 31.01.2027. Die Leistung wird losweise vergeben.