Die Stadt Bielefeld - Umweltbetrieb (UWB) plant die Neustrukturierung ihres Betriebshofs Mitte in Bielefeld.hier Projektsteuerungsleistungen
Das Ziel der Maßnahme ist die schrittweise bauliche funktionale und organisatorische Neustrukturierung des Betriebshofes Mitte unter Einbeziehung zusätzlicher Grundstücke zu einem zukunftsfähigen wirt-schaftlichen und nachhaltigen Standort. Zentrale Planungsziele sind die Elektrifizierung des Fuhrparks, die Verbesserung der Arbeits- und Verkehrssicherheit die Sicherung und Erweiterbarkeit des Leistungsangebotes des Wertstoffhofes die Optimierung betrieblicher Abläufe sowie die Umsetzung einer ganzheitlichen blau- grünen Infrastruktur mit regenerativer Energieerzeugung.
Eine besondere planerische und organisatorische Herausforderung besteht darin die uneingeschränkte Betriebsfähigkeit des Standortes während der Bauphasen sicherzustellen. Erforderliche Interimslösungen sind frühzeitig zu konzipieren planerisch zu berücksichtigen und in der Projektabwicklung verbindlich um-zusetzen.
Das Bauvorhaben wird in drei wesentlichen Bauabschnitten umgesetzt werden:BA I - Errichtung einer Kfz-Werkstatt und Errichtung einer Montagehalle für die Grünunterhaltung und ContainermontageBA II - Rückbau der bestehenden Kfz-Werkstatt, der Halle der bestehenden Containermontage und Neubau des Wertstoffhofes Mitte
BA III - Abriss der Fahrzeughallen 1+2, Neubau des Parkhauses und der frostfreien Fahrzeughalle
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte besondere Leistungen gemäß AHO-Heft Nr. 9 / 2020.
Darstellung der Konzeption für die geplante Vorgehensweise (Projekteinschätzung), das heißt- Erkennen der Aufgabenstellung und der Pro-jektanforderungen (davon 25 %)- Organisation und zeitliche Abfolge der Projekt-abwicklung (davon 15 %)- Personelle Projektorganisation / Personaleinsatzkonzept (davon 10 %)
Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Projekterfolg und Qualität der Projektsteuerungsleistungen durch Präsentation einer vergleichbaren Aufgabenstellung,das heißt- Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Qualität,Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutzund Energieeffizienz (davon 10 %)- Methodik zur Termineinhaltung (davon 5 %)- Methodik zur Kosteneinhaltung (inkl. Förderung) (davon 5 %)
Gesamthonorar der Projektsteuerungsleistungen (netto)
Bauten mit besonderen Nachhaltigkeitsaspekten in Anlehnung an C2C.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Projektleitung - Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgVDer Auftraggeber verlangt als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit,dass die Bewerber Referenzen für die Projektleitung vorlegen, die mindestens die Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau von Betriebshöfen zumGegenstand haben.
stellvertretende Projektleitung - Benennung der stellvertretenden Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgVDer Auftraggeber verlangt als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit,dass die Bewerber Referenzen für die stellvertretende Projektleitung vorlegen, diemindestens die Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau von Betriebshöfen zumGegenstand haben.
Büroreferenzen - Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgVDer Auftraggeber verlangt als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit,dass die Bewerber Referenzen für das Büro vorlegen, die mindestens die Leistungender Projektsteuerung für den Neubau von Betriebshöfen zum Gegenstand haben.
Beschreibung zur Gewährleistung der Qualität - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages - Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung für Neu-bau, Umbau und / oder Erweiterung von Betriebshöfen) der letzten drei Geschäftsjahre
Anzahl der Arbeitskräfte einschl. Führungskräfte - Durchschnittliche jährliche Beschäftigten-zahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte
Eintragung Berufsregister und / oder Handelsregister - Eintragung in ein Berufs- und /oder Handelsregister
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWBDer Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
A. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 3.000.000,00 EURfür sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden): 3.000.000,00 EURMitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
B. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
C. Erbringung der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung