1. Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
2. Angabe über Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
3. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
4. Beurteilungsgruppe AK 1 oder AK2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Vorzulegende Nachweise:
Beurteilungsgruppe AK 1 oder AK 2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letz- ten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.; Beurteilungsgruppe AK 1 oder ÄK2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach §6a Abs.3 VOB/A)
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen _und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechen den RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nach weis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Ab schnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt
Beurteilungsgruppe AK1 oder AK 2 mit Angaben der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der vergeben Leistungen vergleichbar sind; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung