Vorzulegende Nachweise:
Mindestens drei Referenzen; Dem Angebot sind mindestens drei Referenzen mit den wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse, beizufügen (siehe Anlage 2).
Vergleichbare Leistung entspricht mindestens 70 % des ausgeschriebenen Leistungsumfanges = mindestens 40.457 m2.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Betriebsbeschreibung; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Kapazitäten an die einzusetzenden Maschinen; - Der Bieter muss über ausreichend Maschinen verfügen, sodass bei Auftragsausführung immer mindestens zwei Maschinen gleichzeitig vor Ort sind, dieses ist durch die Eigenerklärung zu bestätigen (siehe Anlage 1).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Anforderung an die einzusetzenden Maschinen; - Eine Antriebsleistung von mindestens 25 PS und eine elektronische oder mechanische Tiefenanzeige bis 40 cm ist durch die Eigenerklärung zu bestätigen (siehe Anlage 1).
- Der Bieter bestätigt, dass die einzusetzenden Maschinen nach dem Stand der Technik sicher sind und sofern durch entsprechende EU-Richtlinien geregelt, eine Konformitätserklärung nebst CE-Kennzeichnung vorliegt (siehe Anlage 1).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Wirksamkeit der Filtrationstechnik hinsichtlich hygienischer Effizienz; Die Wirksamkeit der Filtrationstechnik hinsichtlich hygienischer Effizienz ist durch ein TÜV-Zertifikat oder ein gleichwertiges, durch ein unabhängiges Institut gefertigtes Gutachten zu bestätigen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Anforderung an die einzusetzenden Maschinen - Prospektmaterial; Die maximale Gesamtbreite je Maschine darf maximal 100 cm nicht überschreiten. Es dürfen seitlich an der Arbeitseinheit keine Stütz- oder Führungsräder / -kufen angebracht sein. Es muss eine möglichst dichte Annäherung an die Spielgeräte und Einfassungen gewährleistet sein.
Dies ist durch Prospektmaterial und ein technisches Datenblatt bzw. eine technische Beschreibung für die einzusetzenden Maschinen zu belegen.; Mit dem Angebot