Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück mit hierauf jeweils zu errichtenden Baukörpern:
BA Süd Baugrundstücksgröße: ca. 8.995 m2maximale Grundfläche: ca. 3.457 m2 (Sockelgeschoss) Bruttorauminhalt: ca. 37.674 m3 (Kategorie R)Bruttogeschossfläche: ca. 7.128 m2 (Kategorie R)Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 14,75 m
BA NordBaugrundstücksgröße: ca. 11.960 m2maximale Grundfläche: ca. 7.549 m2 (Sockelgeschoss)Bruttorauminhalt: ca. 89.887 m3 (Kategorie R)Bruttogeschossfläche: ca. 16.927 m2 (Kategorie R)Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 21,80 m
Die VE4.1 Metallbauarbeiten beinhaltet die Bemessung, Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von u.a.:
- insg. ca. 570 m Absturzsicherungen und Geländern BA Süd/Nord im Außenbereich,- insg. ca. 81 m Treppengeländern sowie insg. ca. 205 m Handläufen im Innenbereich (notwendige Treppenhäuser BA Süd/Nord),
sowie die Erbringung weiterer Leistungen wie:
- Mantelrohre inkl. UK, - Dachausstiege Metallleitern und Hiflstreppen, - Metallbekleidungen Oberlichter.
Leistungszeitraum
Der Ausführungsbeginn erfolgt 12 Tage nach Auftragserteilung. Gem. vorläufigem Bauablaufterminplan sind folgende Leistungszeiträume für die Montagearbeiten auf der Baustelle avisiert:
BA Süd: Beginn: 24.08.2026 / Ende: 26.01.2027 BA Nord: Beginn: 07.10.2026 / Ende: 14.07.2027
Lage der Baustelle
Die beiden Areale sind westlich durch die Apfelstraße begrenzt und werden durch die Straße "An der Reegt" voneinander getrennt. Dem Bieter wird empfohlen, das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Nordgebäude: Apfelstraße / Westerfeldstraße, 33611 BielefeldSüdgebäude: Apfelstraße 210, 33611 Bielefeld
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eintragung ins Berufsregister - Angaben über die Eintragung ins entsprechende Berufs- / Handelsregister bzw. die zuständige Handwerksrolle
Angabe von Umsatzzahlen - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern er Bauleistungen dieses Gewerkes betrifft.
Angabe zu Arbeitskräften - Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Angabe zu vergleichbaren Leistungen - Angaben über die Ausführung von abgeschlossenen Leistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erforderlich sind aussagekräftige Angaben mind. zu Art, Umfang, Zeitraum, Auftraggeber und ggfs. Besonderheiten.
Angaben zur Zahlung von Steuern - Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie derBeiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllthabe/haben.Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eineUnbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung desFinanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStGvorlegen.
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie derBeiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllthabe/haben.Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eineUnbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung desFinanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStGvorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierteUnbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Ich/Wir erkläre(n), dass
1.) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrenweder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurdeund sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
ODER
2.) Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde - Ich/Wir erkläre(n), dass
1.) für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
2.) ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einemEintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten odereiner Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegtworden bin/sind.
3.) für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
4.) zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt,ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch diefür mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Schweißarbeiten - AN, die Schweißarbeiten in der Werkstatt oder auf der Baustelle durchführen, müssen ihre Eignung nachweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die ausführende Firma im Besitz der Herstellerqualifikation für die Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090-2 und der dazugehörigen Anerkennung gemäß DIN EN ISO 3834-3 bzw. 3834-2 ist. Der Nachweis aller erforderlichen Befähigungen ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme wird vereinbart.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
HaftpflichtversicherungDie Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 1.000.000,00 EURfür sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden): 500.000,00 EURMitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).