Auf Anforderung sind vor Vertragsabschluss weitere Nachweise, nicht älter als 6 Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - (wie z. B. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) beizubringen.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung