Da zum 1.1.2026 in NRW die Pflicht zur Anwendung der VOB/A und der UVgO bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte entfällt hat die Stadt Soest in der Vergabesatzung vom 27.02.2026 die Nicht-Mitteilung der Submissionsergebnisse unterhalb der EU-Schwellenwerte geregelt. Wir bitten um Verständnis.