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Totalübernehmerleistungen zur Errichtung eines Kindergartens
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Herscheid
Plettenberger Straße 27
58849
Herscheid
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
Herr Stimpel
+49 2357-909386
Vergabestelle@herscheid.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Im Ortsteil Hüinghausen der Gemeinde Herscheid soll auf dem Gelände einer ehemaligen Schule,die noch abgebrochen wird, eine zweigruppige Kindertageseinrichtung inkl. der erforderlichen Außenspielflächen, Stellplätzen und Erschließungsflächen errichtet werden.

Dieser Neubau soll durch einen Totalübernehmer errichtet werden, der mit diesem Vergabeverfahren gesucht wird.
Zur Leistungspflicht des Anbietenden gehört die Erstellung sämtlicher erforderlicher Planungs-/ Gutachterleistungen, sowie Errichtung eines schlüsselfertigen Kita-Gebäudes mit Zuwegung, Stellplätzen und Außenanlagen.

Haupterfüllungsort

Gemeinde Herscheid
Elsener Str. 10
58849
Herscheid

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Die Kita soll bis zum 31.06.2028 fertig gestellt werden.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Ausführung dieser Leistungen ist aufgrund baulicher Mängel der bisherigen Kita eilig, so dass Totalübernehmerleistungen, d.h. Planung, Konstruktion und Bau der Kita, erbracht werden sollen, Dieses Verfahren hat sich u.a. bei der benachbarten Stadt Lüdenscheid auch bewährt. Eine Ausführung nach Losen und Gewerken ist daher nicht möglich.

Auf einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb kann bei diesem Verhandlungsverfahren verzichtet werden, da in diesem Verfahren nur Bieter zugelassen werden, die bei der benachbarten Stadt Lüdenscheid in mehreren Verfahren einen Teilnahmewettbewerb gewonnen und damit ihre besondere Eignung nachgewiesen haben. Wesentliches Kriterium war dabei die Zahl der bisher gebauten Kitas, um einen erfahrenen Auftragnehmer gewinnen zu können. Dies ist gem. § 75a GO NRW i.V. mit den Handreichungen des Landes Nordrhein-Westfalen auch zulässig.

Weitere Bieter*innen können daher insbesondere auch im Hinblick auf die Kriterien der o.g. Teilnahmewettbewerbe und der damit vorzulegenden Referenzen nicht zugelassen werden. Diese Veröffentlichung dient in erster Linie der Berücksichtigung der Binnenmarktrelevanz.

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