Mindestanforderungen an die Eignung:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Mindestlohngesetz/
Arbeitnehmerentsendegesetz oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Eigenerklärung)
- Nachweis der Eintragung in der Architekten- oder Stadtplanerliste (Nachweis)
- Benennung von mindestens drei Referenzen über Leistungen zur Begleitung von Städtebaufördermaßnahmen aus den vergangenen fünf Jahren (Eigenerklärung)
- sofern zutreffend: Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft, Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Verzeichnis
über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen bedienen wird/Eignungsleihe
(Eigenerklärung)
Die o.g. Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen.
Im Falle von Eigenerklärungen sind dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm festgelegten angemessenen Frist entsprechende
Nachweise vorzulegen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, über die Angebote ggfs. nicht zu verhandeln. Bekunden mehrere Interessenten gemeinsam ihr Interesse, können diese nur unverändert zur Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden.
Diese Bekanntmachung wird veröffentlicht bis zum 30.07.2026.
Eine Bewerbung ist möglich per Post, per Fax oder E-Mail.
Sonstiges:
Diese Bekanntmachung erfolgt ausschließlich im Rahmen der internen Prüfung über das Vorliegen eines grenzüberschreitenden
Interesses. Es handelt sich nicht um einen Teilnahmewettbewerb im Sinne der UVgO. Ein Anspruch der Bewerber auf Beteiligung am weiteren Verfahren besteht nicht.
Das sich anschließende Vergabeverfahren wird nach Maßgabe des § 50 UVgO durchgeführt.