Die Gewerbe, Industrie und Wohnbauförderungsgesellschaft mbH (GIWO) der Stadt Horstmar beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und damit Vertragspartner ist
Gewerbe, Industrie und Wohnbauförderungsgesellschaft mbH (GIWO) der Stadt Horstmar
Kirchplatz 1-3
48612 Horstmar
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Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- keine
Auf gesonderte Aufforderung vorzulegende Unterlagen:
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Preisermittlung bei der Kalkulation über die Endsumme
- Eigenerklärung über Referenzen vergleichbarer Maßnahmen aus den letzten 5 Jahren von vergleichbaren Straßenbaumaßnahmen;
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Straßenbauerhandwerk (Handwerksrolle bzw. entsprechende Eintragung)
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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.