Art der Leistung
Lieferleistung
Umfang der Leistung
Der Kreis Paderborn ist als Schulträger verpflichtet, im Rahmen der Lernmittelfreiheit jeder schulbesuchenden Person die erforderlichen Schulbücher in der Höhe des um den Eigenanteil der Erziehungsberechtigten verminderten Betrages bereitzustellen.
Hierzu wird für 5 Berufsschulen und für 2 Förderschulen ein Auftrag über die Lieferung neuer preisgebundener Schulbücher (ausschließlich Printmedien) für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 vergeben.
Das geschätzte Jahresauftragsvolumen beträgt ca. 107.000EUR inkl. 7% UsSt. Dies ist kein verbindlicher Wert und kann mithin sowohl unter- als auch überschritten werden.
Der Auftrag unterliegt dem Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz - BuchPrG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Aufgrund der Auftragshöhe ist der Nachlasssatz in Höhe von 15 % für den Hauptauftrag nach § 7 Abs. 3 des BuchPrG in jedem Fall anzuwenden.
Nachbestellungen sind während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Für diese gilt:
- Für Nachbestellungen außerhalb des Hauptauftrages richtet sich die Höhe der zulässigen Nachlässe nach der Auftragsgröße der einzelnen Lieferungen gem. § 7 Abs. 3 des BuchPrG.
- Für Nachbestellungen, die dem Hauptauftrag zuzurechnen sind, gilt der Nachlass des Hauptauftrages.
Titel und Stückzahlen der neu zu liefernden Schulbücher werden nach Auftragserteilung - spätestens 10 Arbeitstage nach Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen (NRW)- durch die Schulen festgelegt und dem Auftragnehmer mitgeteilt; im Jahr 2026 ist dies der 31. Juli 2026, im Jahr 2027 der 30. Juli 2027.
Die bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilten Titel und Stückzahlen bilden den Hauptauftrag.
Die Bestellung der Schulbücher (Hauptauftrag und Nachbestellungen) wird von jeder Schule selbständig vorgenommen.
Die Bücher sind bei jeder Lieferung nach Klassen zu verpacken und nach Titeln zu sortieren. Die Lieferung erfolgt in einen von der betroffenen Schule bezeichenten konkreten Raum.
Die Anlieferung erfolgt transportkostenfrei.
Soweit in einzelnen Schulen eine Verbringung der Schulbücher in nicht ebenerdige Stockwerke ohne Lastenaufzug erforderlich ist, wird diese Leistung des Auftragnehmers mit einem Stundenlohn von 19,00 EUR netto pro Stunde ("Serviceentgelt") abgerechnet (Abrechnung je angefangener halber Stunde).
Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.