Referenz (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot)
Zur Überprüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters ist dem Angebot eine Referenzliste mit fünf in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, inkl. kurzer Beschreibung (Art der ausgeführten Leistung, Auftrags-summe, Ausführungszeitraum, Benennung des Leistungsumfanges, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte) beizufügen. Als vergleichbar wird eine Referenz angesehen, wenn sie den Austausch von Rauchwarnmeldern im Umfang von 60% der ausgeschriebenen Leistung umfasst.
In der Referenzliste sind für eventuelle Rückfragen Auftraggeber sowie Name und Telefon-nummern bzw. Emailadressen der Ansprechpartner anzugeben.
Die Referenzliste soll mit dem Angebot eingereicht werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Zur Überprüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters ist dem Angebot eine Referenzliste mit fünf in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, inkl. kurzer Beschreibung (Art der ausgeführten Leistung, Auftrags-summe, Ausführungszeitraum, Benennung des Leistungsumfanges, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte) beizufügen. Als vergleichbar wird eine Referenz angesehen, wenn sie den Austausch von Rauchwarnmeldern im Umfang von 60% der ausgeschriebenen Leistung umfasst.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung